§ 175: Beratungstelefon

Ende Juli tritt das Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz für die nach § 175 Strafgesetzbuch in der Bundesrepublik (und § 151 StGB der früheren DDR) verurteilten schwulen Männer in Kraft. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) hat eine Telefonhotline für betroffene Männer eingerichtet, um Beratung für das Entschädigungsverfahren zu leisten.
Mehr als 50.000 schwule Männer wurden in der Bundesrepublik wegen ihrer Homosexualität strafrechtlich verurteilt. Mit Inkrafttreten des Rehabilitierungsgesetzes werden alle Urteile automatisch aufgehoben. Außerdem sieht das Gesetz eine Entschädigung vor, nämlich 3.000 Euro je Urteil und 1.500 Euro für jedes angefangene Haftjahr. Entschädigungsansprüche können in einem sehr niedrigschwelligen Verfahren beim Bundesamt für Justiz geltend gemacht werden. Anwaltliche Hilfen werden für die Beantragung nicht notwendig sein.
Mit dem Beratungstelefon möchte die Senioreninitiative BISS möglichst flächendeckend betroffene Männer über ihre Ansprüche und das Entschädigungsverfahren informieren. Die schwulen Senioren können sich dabei auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz stützen. Diese Zusage hat BISS von den Verantwortlichen des Bundesamtes erhalten. „Wir waren positiv überrascht über die Offenheit der Beteiligten für die Anliegen der Betroffenen“, stellt BISS-Vorstand Reinhard Klenke fest.
Das Beratungsangebot richtet sich ausdrücklich auch an diejenigen Männer, die befürchten, von der jetzigen Rehabilitierung ausgeschlossen zu sein. Die Senioreninitiative setzt sich weiter dafür ein, dass die diskriminierende Regelung zur Altersgrenze revidiert wird.
- Die Beratungshotline ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 11 Uhr und zusätzlich mittwochs und donnerstags von 16 Uhr bis 18 Uhr besetzt. Die Nummer der Hotline lautet: 0800 - 175 2017
- (Die Hotline ist kostenlos, es fallen keine Gebühren an!)
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